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BN unterstützt Klage gegen Erweiterung der Tongruben Ichenhausen

Im Juli 2018 genehmigte das Bergamt Südbayern das 2,8 ha große Erweiterungsgebiet des Tonwerks Schmidt in Ichenhausen.

15.06.2021

Daraufhin klagte die Schutzgemeinschaft Hochwang e. V. (SG) gegen die Betriebserlaubnis des Erweiterungsgebiets und bekam Recht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof war der Ansicht, dass das Erweiterungsgebiet erst nach einer zwingend erforderlichen Umweltverträglichkeitsvorprüfung genehmigt werden kann. Das Bergamt führte die Vorprüfung durch, sah aber keine Notwendigkeit für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Die erneute Klage der Schutzgemeinschaft vor dem Verwaltungsgericht Augsburg wurde im Mai abgewiesen. Da eine anschließende Verfüllung der Grube mit schadstoffbelasteten Abfällen vorgesehen ist, klagt die Schutzgemeinschaft Hochwang nun in zweiter Instanz vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof.


"Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) unterstützt die Schutzgemeinschaft bei ihrer Klage, da mit der Verfüllung der Grube mit schadstoffbelastetem Material nach Ansicht des BN Gefahren für Grundwasser und Boden ausgehen können. Wir sind der Meinung, dass es im Rahmen des Bauschutt-Recyclings bessere Alternativen zur Deponierung gibt“, so Martin Geilhufe, Landesbeauftragte des BN.

„Ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung sind die möglichen Folgen für die Umwelt nicht abschätzbar. Außerdem liegt angesichts des Gefährdungspotentials unseres Erachtens kein ausreichendes hydrogeologisches Gutachten vor, das aber bei geplanten Verfüllungen mit belastetem Material zwingend notwendig ist“, so Alexander Ohgke, Vorsitzender der BN-Ortsgruppe Ichenhausen/Unteres Günztal.

Der Bescheid des Bergamtes erlaubt nach Abschluss des Tonabbaus die Verfüllung der Grube mit sogenanntem Z2-Material. Dieses Material ist mit Schwermetallen wie z. B. Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Nickel, Quecksilber etc. belastet. Die Schadstoffkonzentration übersteigt die nach Bundesbodenschutzverordnung zulässigen Vorsorgewerte teilweise um das Zehnfache.

Trotz dieses Gefährdungspotentials liegt kein hydrogeologisches Gutachten vor, das den Anforderungen des bayerischen Verfüllleitfadens entspricht. Und dies gerade angesichts der Tatsache, dass es bei derartigen Projekten in Bayern in den letzten Jahren in 23 Fällen zu einer Gefährdung oder Verunreinigung des Grundwassers gekommen ist (vgl. hierzu auch Landtagsdrucksache 17/21685, siehe

www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/17_0021685.pdf

Auch hat sich die Zulassungsbehörde nicht mit weiteren negativen Folgen des Tonabbaus befasst. So wurde nicht berücksichtigt, wie sich der Schwerlastverkehr, den der Tontagebau verursacht, auf die ohnehin angespannte Verkehrssituation auf der B16 auswirken wird.

Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg, die Klage erneut abzuweisen, unverständlich. Um ein Berufungsverfahren zu ermöglichen, wird der Bund Naturschutz in Bayern e. V. die Klage der Schutzgemeinschaft auch finanziell unterstützen. Der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wurde bereits gestellt.

Welche Alternativen zu einer Verfüllung der Tongrube in Ichenhausen mit Z2- Material gibt es?

Grundsätzlich ließe sich der Anfall von Z2-Material durch ein verbessertes Recycling von Bauschutt deutlich verringern. In Ichenhausen beträgt der Bauschutt- und Gleisschotteranteil an der jährlichen Verfüllmenge bis zu 1/3. Laut Daten des Bundesumweltministeriums beträgt die Recylingquote für Bauschutt in Bayern 63,6 %. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 78 %. Eine Steigerung der Recyclingquote in Bayern auf Bundesdurchschnitt würde die potentiell zu deponierenden Bauschuttmassen um 1,4 Millionen Tonnen jährlich reduzieren. Standortbezogen ergäben sich für die Tongrube in Ichenhausen folgende Alternativen:

o Verfüllung der Tongrube mit Z0-Material: Damit wäre eine mögliche Gefährdung von Boden
   und Grundwasser weitgehend ausgeschlossen.
o Gänzlicher Verzicht auf eine Verfüllung: Im Rahmen der Vorprüfung hat das Bergamt Südbayern
   ausgeführt, dass sich im Tagebau temporär Kleinbiotope bilden, die für Artenvielfalt sorgen. Somit
   wäre ein gänzlicher Verzicht auf eine Verfüllung wohl aus Sicht des Naturschutzes auch nicht
   zu beanstanden.

Welche Auswirkung hat der Betrieb der Tongrube auf die Verkehrsbelastung an der B16?

Der Antransport von Z2-Material (bzw. der Abtransport von Ton) mit 40-Tonner-LKW bedeutet für die Anwohner an der B16 eine deutliche Belastung. Nach Schätzungen von Anwohnern handelt es sich hier derzeit um ca. 40 LKW-Fahrten pro Tag. Aufgrund der Dimensionen des Vorhabens ist deshalb von einer dauerhaften Belastung der Anwohner auszugehen, die den Druck auf den Neubau/Ausbau der B16 zwischen Günzburg und Krumbach noch mal deutlich erhöht. Der BN lehnt den Neubau der Ortsumfahrungen Ichenhausen-Kötz und Wattenweiler/Höselhurst ab, da er nicht den Klimaschutz- und Flächensparzielen von Bund und Land entspricht.

Für Rückfragen:
Thomas Frey
Regionalreferent für Schwaben
089-54829864; 0160-95501313
Thomas.frey@bund-naturschutz.de

Alexander Ohgke
Vorsitzender BN-Ortsgruppe Ichenhausen/Unteres Günztal;
08223-90894
a.ohgke@online.de

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